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Mäßigung der Provision beim Immobilienmakler I

RechtsprechungMaklerrechtwobl 1999/141wobl 1999, 276 Heft 9 v. 20.9.1999

§ 3 Abs 3 und 4 MaklerG, § 1 Abs 3, § 30b KSchG:

Zur Geltendmachung des Provisionsmäßigungsrechtes gem § 3 Abs 4 MaklerG bedarf es keines Schadenseintrittes.

Unterbleibt gegenüber einem Konsumenten, der Auftraggeber des Maklers ist, die Ausfolgung eines Hinweisblattes gem § 30b Abs 1 KSchG, so liegt die Verletzung einer wesentlichen Pflicht vor, die zur Provisionsmäßigung berechtigt.

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