Zugleich eine Besprechung der E 5 Ob 113/98y*)
1. Einleitung
Durch die vielleicht doch etwas überhastete Einführung der WE-Gemeinschaft mit Teilrechtspersönlichkeit durch das 3. WÄG wurden auch zahlreiche intertemporale Rechtsfragen aufgeworfen, die keine detaillierte gesetzliche Regelung erfahren haben und die deshalb einer Lösung durch Lehre und Rsp harren.