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Schuldenregulierungsverfahren - verspätete Entziehung der Eigenverwaltung und Bestellung eines Masseverwalters

RechtsprechungInsolvenz- und Exekutionsrechtwobl 1999/127wobl 1999, 246 Heft 7 und 8 v. 20.7.1999

§ 119 Abs 5, § 186 Abs 2 KO:

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 186 Abs 2 KO sind die Wirkungen einer - verspäteten - Bestellung des Masseverwalters auf jenen Zeitpunkt rückzubeziehen, zu dem - objektiv betrachtet - das Erfordernis der Bestellung gegeben war; andernfalls wäre der vom Gesetz bezweckte Schutz der Gläubiger nicht gewährleistet.

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