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Vereinbarung über Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag als Vorfrage im Außerstreitverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 1999/122wobl 1999, 244 Heft 7 und 8 v. 20.7.1999

§ 37 Abs 1 MRG:

Nach der Rechtsprechung ist ein Verzicht des Vermieters auf die Einhebung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen zulässig und rechtswirksam. Dementsprechend kann auch die Beschränkung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages auf ein bestimmtes Ausmaß vereinbart werden.

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