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Hausverwalter für Kündigung durch Mieter zustellbevollmächtigt

RechtsprechungABGBwobl 1999/114wobl 1999, 233 Heft 7 und 8 v. 20.7.1999

§ 33 Abs 1 MRG, § 1029 ABGB:

Der Vollmachtsumfang eines Hausverwalters ist gemäß § 1029 ABGB zu bestimmen und umfaßt alles, was zur ordentlichen Verwaltung der gemeinsamen Sache gehört.

Dazu zählt auch die Empfangnahme der gerichtlichen Aufkündigung des Mietvertrages im Namen der Miteigentümer.

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