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Bindung des Erwerbers an den intabulierten Mietvertrag bei befristetem Kündigungsverzicht

RechtsprechungABGBwobl 1999/116wobl 1999, 236 Heft 7 und 8 v. 20.7.1999

§ 1095, § 1120 ABGB:

Ist in einem verbücherten Bestandvertrag vorgesehen, daß der Vermieter für acht Jahre auf sein Kündigungsrecht verzichtet und daß die Mietdauer sich danach um weitere 32 Jahre verlängert, wenn der Vermieter den Mietgegenstand nicht dem Mieter zum Kauf anbietet, so ist auch der Erwerber für die volle Frist von 40 Jahren an den Vertrag gebunden.

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