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Zum Begriff „Wirtschaftspark“

RechtsprechungMRGwobl 1999/109wobl 1999, 225 Heft 7 und 8 v. 20.7.1999

§ 1 Abs 5 MRG:

Ein Wirtschaftspark iSd § 1 Abs 5 MRG setzt weder eine Mehrzahl an Grundbuchskörpern noch an Gebäuden voraus.

Die Abgrenzung zwischen einem Wirtschaftspark und einem Einkaufszentrum kann nur mittels der jeweiligen Nutzungsstruktur („Branchenmix“), nicht nach einer mehr oder weniger zentralen Organisationsstruktur gelingen.

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