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Räumungsklage wegen titelloser Benützung auch gegen den „mittelbaren“ Inhaber; Bindungswirkung

RechtsprechungABGBwobl 1999/104wobl 1999, 213 Heft 6 v. 20.6.1999

§ 309, § 366 ABGB:

An der einmal begründeten Sachinhabung ändert sich durch die Weitergabe des Objektes jedenfalls dann nichts, wenn die Gewahrsame (der Herrschaftsbereich des Übergebers) erhalten bleibt, der bisher unmittelbare Inhaber also nur zum mittelbaren wurde.

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