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Grundbücherliche Anmerkung gesonderter Abstimmungseinheiten auf derselben WE-Liegenschaft?

RechtsprechungWEGwobl 1999/101wobl 1999, 210 Heft 6 v. 20.6.1999

§ 13b Abs 5, § 19 Abs 6 WEG; § 20 lit a und b, § 73 GBG; § 7 ABGB:

Grundbücherliche Anmerkungen dürfen nach § 20 lit b GBG nur erfolgen, wenn eine spezielle gesetzliche Vorschrift die Eintragung ermöglicht und zugleich deren Wirkungen festlegt. Anmerkungen, die kein Gesetz erwähnt, sind demnach unzulässig.

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