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Haftung des Gehilfen für mangelhafte Schneeräumung

RechtsprechungABGBwobl 1999/88wobl 1999, 186 Heft 5 v. 20.5.1999

§§ 1295, 1315, 1325 ABGB, § 93 Abs 5 StVO:

Wer als Gehilfe von einem für die Gehsteigbetreuung verantwortlichen Reinigungsunternehmen eingesetzt wird, haftet dem geschädigten Dritten nach den allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts.

OGH 25. 6. 1998, 2 Ob 64/98w (OLG Graz 3 R 206/97g; LG Graz 23 Cg 96h)

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