Im Anschluß an einen Beitrag im letzten Heft wird in diesem Aufsatz der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen die Insolvenz des Bauträgers auf Bauträgerverträge hat, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt sind. Prototypisch ist in diesem Zusammenhang ein Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, die im Konkurszeitpunkt erst teilweise errichtet und vom Erwerber auch erst teilweise „angezahlt“ ist. In diesem (praktisch bei weitem häufigsten) Insolvenzszenario stellt sich insbesondere die Frage nach dem Rücktrittsrecht des Masseverwalters; für den Vertragserrichter /Treuhänder ist von entscheidendem Interesse, wie er durch entsprechende vertragliche Gestaltung verhindert, daß dem Wohnungserwerber nur die Konkursquote bleibt.