§ 364 Abs 2 ABGB:
Dem Bestandnehmer steht gegen jede rechtswidrige Beeinträchtigung seines Bestandrechts einer unbeweglichen Sache durch Dritte eine Unterlassungsklage gegen den Störer zu.
Klavierspiel ist vom Nachbarn als widmungsgemäße Benützung einer Wohnung zu dulden, auch wenn durch die Geräuschentwicklung der in der Wohnung des Störers sonst herrschende Schallpegel überschritten wird. Eine Übungszeit von vier Stunden pro Tag ist zumindest bei einer Musikstudentin noch als übliche und den anderen Hausbewohnern zumutbare Wohnungsbenützung anzusehen.