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Geschäftsraummiete und Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Innengesellschaft

RechtsprechungMRGwobl 1999/51wobl 1999, 100 Heft 3 v. 20.3.1999

§ 46a Abs 4 MRG:

Die angeführte Bestimmung ist nicht verwirklicht, wenn eine Vermietung eines Geschäftsraums an eine natürliche Person erfolgt, die an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beteiligt ist, welche jedoch als bloße Innengesellschaft nach außen nicht in Erscheinung tritt.

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