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Der einseitig erfüllte Bauträgervertrag im Konkurs des Bauträgers

Aufsätzewobl 1999, 69 Heft 3 v. 20.3.1999

Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) verpflichtet zur Sicherung des Erwerbers - zB einer neu zu errichtenden oder auch zu sanierenden Eigentumswohnung - vor dem Verlust seiner Zahlungen. Das Gesetz hat dabei als „worst case“ den Konkurs des Bauträgers im Auge. Der vorliegende Aufsatz untersucht erstmals detailliert die Auswirkungen der Insolvenz zunächst auf den bereits einseitig erfüllten Bauträgervertrag, wobei die gewonnenen Erkenntnisse massive Auswirkungen auf die korrekte Gestaltung des Vertrages bzw des Sicherungsgeschäftes haben. Im nächsten Heft folgt ein Beitrag über die Auswirkungen des Konkurses auf beidseitig nicht vollständig erfüllte Bauträgerverträge.

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