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Das MRG-„Novellchen“ 1998

AufsätzeHon.-Prof. Dr.Helmut Würthwobl 1999, 37 Heft 2 v. 20.2.1999

Die AVG-Novelle BGBl I 1998/158 machte zum Zweck der Aufrechterhaltung des Schlichtungsstellenverfahrens auch eine Änderung des MRG (BGBl I 1999/19) erforderlich. Der folgende Beitrag erörtert die Neuerungen.

Deskriptoren: Schlichtungsstellenverfahren; § 39 MRG; § 40 MRG; § 81 Abs 7 AVG.

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