Die AVG-Novelle BGBl I 1998/158 machte zum Zweck der Aufrechterhaltung des Schlichtungsstellenverfahrens auch eine Änderung des MRG (BGBl I 1999/19) erforderlich. Der folgende Beitrag erörtert die Neuerungen.
Deskriptoren: Schlichtungsstellenverfahren; § 39 MRG; § 40 MRG; § 81 Abs 7 AVG.