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Vorschreibung des „neuen“ EVB

RechtsprechungMRGwobl 1999/9wobl 1999, 20 Heft 1 v. 20.1.1999

§ 45 Abs 2 MRG idF 3. WÄG:

Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag idF 3. WÄG konnte erstmals zum 1. 5. 1994 gefordert werden. Eine Vorschreibung, die vor dem Inkrafttreten des 3. WÄG, also vor dem 1. März 1994 erfolgte, ist als Verlangen des „neuen“ EVB untauglich.

OGH 16. 9. 1997, 5 Ob 2356/96y (LG für ZRS Wien 40 R 400/96m; BG Josefstadt 6 Msch 10/95z); EWr I/45/20 f

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