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Anmerkungen zum gesetzlichen Vorzugspfandrecht gem § 13c Abs 3 bis 5 WEG im Rahmen der Wohnrechtsnovelle 1999

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Gottfried Callwobl 1999, 358 Heft 12 v. 20.12.1999

Wer anderer als Helmut Würth - ein Mann der ersten Stunde, in der die wobl 1988 „aus der Taufe gehoben“ worden sind - verdient zu einem runden Geburtstag ein Festheft in dieser Zeitschrift? Der exzellente Kenner und Könner des gesamten Miet- und Wohnrechts - heute in Theorie und Praxis ein anerkanntes, selbständiges Fach - mag in den ersten Jahren der Geltung des WEG 1975 mir gegenüber zwar ein stets fairer, jedoch gelegentlich „harter Kämpfer“ gewesen sein (diese Eigenschaft hatte er mir in der Widmung des Buchs Würth/Zingher, Mietrechtsgesetz2 [1984] attestiert); aus dem immer um konstruktive, praktische Lösungen bemühten Mitstreiter ist aber im Lauf der Jahre ein echter Freund in persönlicher Verbundenheit geworden, also weit über das rein Fachliche hinaus! Deshalb freue ich mich ganz besonders, Dir, lieber Helmut, mit einer kleinen Gabe zu diesem Deinem Fest herzlich gratulieren zu können. Alle am Miet- und Wohnrecht Interessierten sind sich einig, daß Du weiterhin und zahlreiche einschlägige Werke mit ebenso dogmatischem Tiefgang wie gewohntem Scharfsinn und zugleich Gefühl für das Praktische schaffen mögest. Wir müssen freilich zur Kenntnis nehmen, daß Du Dir vorgenommen hast, nach der „Pflicht“ des Bücherschreibens komme nunmehr die „Kür“. Ad multos annos!

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