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Elektrische Leitungen und Brauchbarkeit einer Wohnung

RechtsprechungMRGwobl 1999/155wobl 1999, 347 Heft 11 v. 20.11.1999

§ 15 a Abs 1 Z 4 MRG (§ 16 Abs 2 Z 4 MRG idF vor dem 3. WÄG):

Mängel, die jederzeit ohne größere Aufwendungen beseitigt werden können, stehen der Brauchbarkeit eines Bestandobjektes nicht entgegen.

Die Beurteilung der Erheblichkeit eines solchen Aufwandes hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab.

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