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Volle Anwendung des MRG nach Rückzahlung des WWF-Darlehens

RechtsprechungMRGwobl 1999/152wobl 1999, 346 Heft 11 v. 20.11.1999

§ 1 Abs 4 Z 1 MRG:

Für die Anwendung des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs 4 Z 1 MRG kommt es ausschließlich darauf an, ob für die Errichtung des Gebäudes öffentliche Mittel verwendet wurden. Die Rückzahlung der Förderung führt nicht zur Teilausnahme vom MRG.

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