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Zur Abgrenzung zwischen dem Änderungsrecht jedes Wohnungseigentümers gem § 13 Abs 2 und der Durchsetzung von Minderheitsrechten iSd § 13a WEG

RechtsprechungWEGwobl 1999/149wobl 1999, 317 Heft 10 v. 20.10.1999

§ 13 Abs 2 Z 2 und 3, § 13a Abs 1 Z 1, § 13c, § 14 Abs 1 Z 1, § 26 Abs 1 Z 3 und Abs 2 Z 2 WEG; § 364 Abs 2, §§ 922 ff ABGB:

Nach stRsp setzt das Änderungsrecht jedes Wohnungseigentümers an gemeinsamen Teilen der WE-Liegenschaft nicht zugleich auch eine Änderung im eigenen WE-Objekt voraus.

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