vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausschluß der Überwälzbarkeit einer Mietzinserhöhung gemäß § 18 MRG

RechtsprechungMRGwobl 1999/144wobl 1999, 311 Heft 10 v. 20.10.1999

§ 10 Abs 6 MRG, § 18 Abs 5 MRG:

Wenn für eine Wohnung der Ausstattungskategorie D ein Mietzins vereinbart wurde, der S 7,40 bzw S 8,20 (bzw 8,60) pro m2 übersteigt, darf der Vermieter einen gemäß § 18 MRG auf diese Wohnung entfallenden Erhöhungsbetrag nicht auf den Hauptmieter überwälzen. Keinem Zweifel unterliegt, daß diese Mietzinsbildungsvorschrift (§ 18 Abs 5 MRG) auch im Fall des § 10 Abs 6 MRG anzuwenden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!