Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden (20. StVO-Novelle) (wirksam seit 22. Juli 1998). § 93 Abs 1 StVO (= Art I Z 39) befreit den Eigentümer von der Schneeräum- und Streupflicht nunmehr von „unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten [bisher hatte dieser Zusatz gefehlt] Liegenschaften“.
BGBl I 1998/92