§ 26 Abs 2 Z 5 WEG iVm § 37 Abs 3 Z 8 MRG:
Der Hausanschlag - bei fakultativer Zustellung an mehr als sechs Mit- und Wohnungseigentümer einer WE-Anlage nach § 26 Abs 2 Z 5 WEG - vermag nicht die Zustellung an den für das Verfahren bestellten und dem Gericht ausgewiesenen Parteienvertreter des ASt zu ersetzen.