Kritische Anmerkungen zu 6 Ob 2325/96x = wobl 1997, 144/39
Deskriptoren: Eintrittsrecht; Lebensgemeinschaft; Lebensgefährte; homosexuell; Wirtschaftsgemeinschaft; Geschlechtsgemeinschaft; Ehe. § 14 MRG; § 14 Abs 3 MRG.
I. Sachverhalt
Der Kläger ist Eigentümer eines Zinshauses in Wien. Der am 20. 07. 1994 verstorbene Mag. Alfred W. war seit 1988 Mieter einer Wohnung in diesem Haus. Er war homosexuell. Im Jänner 1989 zog sein Freund, der Beklagte (aufgekündigte Partei) ein. Der Beklagte war gleichfalls homosexuell. Der Verstorbene und der Beklagte teilten die Kosten der Lebens- und Haushaltsführung je etwa zur Hälfte, die Hausarbeit wurde ebenfalls aufgeteilt. Sie verbrachten freie Zeit und Urlaub gemeinsam und führten durch mehrere Jahre hindurch ein gemeinsames Leben, das sich nicht von einer gut funktionierenden Ehe zwischen verschiedengeschlechtlichen Personen unterschied. Die Beziehung war auch sexueller Natur.