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Ausgliederung aus der Bundesverwaltung

RechtsprechungMRGwobl 1998/135wobl 1998, 217 Heft 7 und 8 v. 20.7.1998

§§ 12a Abs 3 und 46a Abs 1 und 4 MRG:

Die Ausgliederung aus der Bundesverwaltung durch Schaffung einer Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und gesetzlich angeordneter Gesamtrechtsnachfolge bewirkt einen Mieterwechsel und keine Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflußmöglichkeit „innerhalb“ des Mieters; der Sachverhalt fällt schon deshalb nicht unter § 46a Abs 4 iVm § 12a Abs 3 MRG.

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