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Prüfung der Mietzinsanhebung wegen Unternehmensveräußerung - Außerstreitverfahren

RechtsprechungMRGwobl 1998/144wobl 1998, 225 Heft 7 und 8 v. 20.7.1998

§ 12a, § 37 Abs 1 Z 8 MRG:

Die Prüfung der Zulässigkeit des begehrten Hauptmietzinses ist zwingend in das AußStrVerf nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG verwiesen; darunter fällt auch das (negative Feststellungs-)Begehren des Mieters, er sei „nicht schuldig, den von ihm verlangten erhöhten Mietzins zu bezahlen“.

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