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Verein als „juristische Person“ iSd § 46a Abs 4 MRG?

RechtsprechungMRGwobl 1998/133wobl 1998, 217 Heft 7 und 8 v. 20.7.1998

§ 12a Abs 3, § 46a Abs 4 MRG:

Die in § 46 a MRG enthaltenen Regelungen betreffend den Hauptmietzins bei bestehenden Mietverträgen über Geschäftsräumlichkeiten stellen eine teilweise Verknüpfung der in § 12a MRG mit dem Tatbestand der Veräußerung oder Verpachtung eines Unternehmens verbundenen Rechtsfolgen mit bestimmten, jeweils näher umschriebenen, bei schon bestehenden Mietverträgen dar.

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