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Personengesellschaft und entscheidende Änderung

RechtsprechungWEGwobl 1998/113wobl 1998, 169 Heft 6 v. 20.6.1998

§ 12a Abs 3, § 46a Abs 4 Z 1 MRG:

Bei einer Personengesellschaft liegt eine entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten idR nur dann vor, wenn sich die Anteile der persönlich haftenden Gesellschafter um mehr als 50% geändert haben.

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