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Räumungsklage durch Hälfteeigentümer

RechtsprechungABGBwobl 1998/102wobl 1998, 144 Heft 5 v. 20.5.1998

§ 366 ABGB:

Die Benützungsvereinbarung, die ein Dritter mit einem Hälfteeigentümer abgeschlossen hat, steht der Räumungsklage durch den anderen Hälfteeigentümer nicht entgegen, wenn dieser dem Abschluß des Bestandvertrags nicht - auch nicht konkludent - zugestimmt hat.

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