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Betriebskostenabrechnung: Fälligkeit von Dienstgeberbeiträgen zum Familienlastenausgleichsfonds

RechtsprechungMRGwobl 1998/93wobl 1998, 140 Heft 5 v. 20.5.1998

§ 21 Abs 3 und Abs 4 MRG; § 43 Abs 1 FLAG 1967:

Die einjährige Präklusivfrist des § 21 Abs 3 bzw Abs 4 MRG beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Betriebskosten oder öffentlichen Abgaben gegenüber dem Vermieter fällig geworden sind, bzw mit der Fälligkeit.

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