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Erhaltungs- und Verbesserungsaufwand wegen Neuabschlusses unzulässig

RechtsprechungMRGwobl 1998/95wobl 1998, 142 Heft 5 v. 20.5.1998

§ 45 Abs 2 MRG idF vor dem 3. WÄG:

Auch eine Novation eines Mietvertrages nach dem 31. 12. 1981 macht die Einhebung eines Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages gem § 45 Abs 2 aF MRG unzulässig. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Mieter (auf Vorschlag des Vermieters) innerhalb des Hauses bei gleichbleibendem Mietzins pro m2 seine Wohnung wechselt.

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