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Recht des geschiedenen Ehegatten zur Benützung der Ehewohnung während anhängigen Aufteilungsverfahrens

RechtsprechungABGBwobl 1998/82wobl 1998, 122 Heft 4 v. 20.4.1998

§ 97 ABGB, §§ 81 ff EheG:

Der Anspruch aus § 97 ABGB setzt eine Verfügungsberechtigung des anderen Ehegatten an der Wohnung voraus; er wirkt auch während des Aufteilungsverfahrens gemäß §§ 81 ff EheG fort. Er kann auch dem Räumungsbegehren eines Dritten entgegengesetzt werden, wenn der andere Ehegatte noch zur Benützung der Wohnung - wenngleich nur prekaristisch - berechtigt ist.

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