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Geplanter Einbau einer Gasetagenheizung mit Mauerdurchbruch im Bereich der Außenwand einer WE-Anlage

RechtsprechungWEGwobl 1998/70wobl 1998, 115 Heft 4 v. 20.4.1998

§ 13 Abs 2 WEG:

Der bei regulärem und ordnungsgemäßem Betrieb einer Außenwandtherme wahrnehmbare Geruch von unverbranntem Kohlenwasserstoff und der während der kalten Jahreszeit in Form eines sichtbaren Nebels auftretende Wasserdampf stellen eine nicht zumutbare Beeinträchtigung der Wohnqualität dar.

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