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Recht des Mieters auf Vornahme von Veränderungen (Verbesserungen) im vorhinein unabdingbar

RechtsprechungMRGwobl 1998/2wobl 1998, 15 Heft 1 v. 20.1.1998

§ 9 MRG:

Die dem Mieter in § 9 MRG eingeräumten Rechte sind jedenfalls nicht im vorhinein, also zB schon im Mietvertrag oder durch eine Hausordnung, auf die im Mietvertrag Bezug genommen wird, abdingbar.

OGH 26. 3. 1996, 5 Ob 2058/96z (LG Innsbruck 4 R 630/95; BG Kitzbühel Msch 65/94), EWr I/9/23 ff.

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