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Berücksichtigung der Art der Geschäftstätigkeit bei Mietzinserhöhung

RechtsprechungMRGwobl 1998/4wobl 1998, 22 Heft 1 v. 20.1.1998

§ 12a Abs 2 MRG:

Bei der Ausübung des Mietzinserhöhungsrechts genügt es in der Regel, den angemessenen - nach der Art der Geschäftstätigkeit gemäßigten - Mietzins mit Hilfe eines Immobiliensachverständigen zu ermitteln.

OGH 27. 5. 1997, 5 Ob 148/97v (LGZ Wien 39 R 729/96m; BG Innere Stadt Wien 39 MSch 36/95a); EWr I/46a/73 ff

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