§ 30 Abs 3 WGG; § 2 Z 4 GGG:
Die Aufgabe der ehelichen Lebensgemeinschaft nach der vollzogenen Eintragung des Eigentumsrechts ist für die Gerichtsgebührenbefreiung unschädlich.
VwGH 2. 7. 1998, 98/16/0064
§ 30 Abs 3 WGG; § 2 Z 4 GGG:
Die Aufgabe der ehelichen Lebensgemeinschaft nach der vollzogenen Eintragung des Eigentumsrechts ist für die Gerichtsgebührenbefreiung unschädlich.
VwGH 2. 7. 1998, 98/16/0064