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Zulässige Verfahrensart und Veränderung des Mietgegenstandes

RechtsprechungMRGwobl 1998/239wobl 1998, 378 Heft 12 v. 20.12.1998

§ 9, § 37 Abs 1 Z 6 MRG; § 40a JN:

Bei Begehren betreffend die Veränderung eines Mietgegenstandes (zB Duldung, Wiederherstellung) gilt für die Abgrenzung der Verfahrensarten zwar der allgemeine Grundsatz, daß Ansprüche, die sich auf eine Vereinbarung gründen, im streitigen Verfahren geltend zu machen sind.

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