§ 18c MRG:
Zu den Voraussetzungen für die Pflicht der Mieter, den Dachbodenausbau zu dulden.
Wohl handelt es sich bei einem Verfahren über einen Antrag auf Genehmigung von Eingriffen in Mietrechte um keine Regelungsstreitigkeit, sodaß eine Bindung an den Antrag besteht. Dieser zielt jedoch nur auf Genehmigung eines bestimmten Eingriffes ab, so daß das Gericht alle hiefür erforderlichen bzw in Betracht kommenden materiellen Voraussetzungen zu prüfen hat.