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Mietzinsrückstand nach Klagserhebung

RechtsprechungABGBwobl 1998/230wobl 1998, 347 Heft 11 v. 20.11.1998

§ 1118 ABGB:

Nach ständiger Rechtsprechung können auch während des Räumungsstreits fällig werdende Bestandzinse, die nicht zeitgerecht bezahlt werden, den im Zeitpunkt der Zustellung der (die Mahnung ersetzenden) Räumungsklage nicht gegebenen Aufhebungstatbestand des § 1118 zweiter Fall ABGB erfüllen. Die Mahnung und Aufhebungserklärung wird wegen der Eindeutigkeit der Haltung des Bestandgebers in der Fortführung des Verfahrens gesehen.

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