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Familienrechtliche Wohnverhältnisse und Dienstbarkeit

RechtsprechungABGBwobl 1998/205wobl 1998, 311 Heft 10 v. 20.10.1998

§ 484, §§ 504 ff, §§ 509 ff, § 521 f ABGB:

Familienrechtliche Wohnverhältnisse sind durch das Fehlen einer vertraglichen Bindung gekennzeichnet; sie haben ihren Grund nur in familienrechtlichen Ansprüchen und sind daher beim Erlöschen dieser Ansprüche jederzeit beendbar.

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