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Haftung mehrerer Wohnungseigentümer nach WRG für Sanierungskosten auf Grund einer Gewässerverunreinigung

RechtsprechungWEGwobl 1998/202wobl 1998, 309 Heft 10 v. 20.10.1998

Art III Abschnitt II Z 1 des 3. WÄG; § 13c WEG; § 896 ABGB; § 31, § 117 Abs 4 WasserrechtsG (WRG); § 14 ZPO:

Vor dem Inkrafttreten des 3. WÄG am 1. 1. 1994 verwirklichte Sachverhalte sind nach altem Recht zu beurteilen, da die Übergangsbestimmung der Z 1 keine Rückwirkung anordnet.

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