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Mietzinserhöhung nach § 12a MRG bei Änderung des Unternehmens-Rechtsträgers, aber unveränderten wirtschaftlichen und rechtlichen Einflußmöglichkeiten?

RA Dr. Paul Doraltwobl 1997, 215 Heft 9 und 10 v. 20.9.1997

Die in der Überschrift allgemein gestellte Frage ergibt sich bei Strukturveränderungsmaßnahmen, die zu einer bloß formalen Änderung des Unternehmenseigentümers bei unverändertem wirtschaftlichen Eigentum führen ("Umgründungen" 1)1) Kastner, Gesellschaftsrecht5, 204.). Dabei kann das Eigentum in Form einer Einzelrechtsnachfolge (in erster Linie bei der Einbringung eines Unternehmens eines Einzelkaufmannes oder einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft) oder in Form einer Gesamtrechtsnachfolge (wie etwa bei der verhältniswahrenden Spaltung oder bei der Verschmelzung auf die Mutter oder die Tochter) übergehen.

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