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Abfertigung mindert Anspruch auf Wohnbeihilfe

wobl 1997/81wobl 1997, 201 Heft 7 und 8 v. 20.7.1997

§ 3 Z 2 lit a NÖ WFG (§§ 44 Abs 1, 48 Abs 2 NÖ WFG); § 2 Abs 2 EStG 1988 (§§ 18, 34 f, 36 bzw 25 und 67 EStG 1988), § 23 AngG:

Auch eine Abfertigung gehört zum Haushaltseinkommen. Sie vergrößert die Monatsbeiträge jeweils um ein Zwölftel ab Erhalt (Verteilung auf ein Jahr) und mindest solcherart den Anspruch auf Wohnbeihilfe.

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