1. Allgemeines
Mit dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz1) unternahm der Gesetzgeber erstmals den Versuch, vor2) dem 1. 1. 1982 entstandene gespaltene Mietverhältnisse3) zu sanieren. Was unter einem gespaltenen Mietverhältnis zu verstehen ist, läßt sich nach der Rsp nicht eindeutig und einheitlich beantworten: