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Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 16 Abs 1 Z 1 aF MRG

wobl 1997/41wobl 1997, 147 Heft 5 und 6 v. 20.5.1997

§ 16 Abs 1 Z 1 MRG aF: Die gesetzliche Beschränkung der Gegenleistung auf ein nach objektiven Kriterien (hier: der in § 16 Abs 1 Z 1 MRG aF genannten) zu ermittelndes Maß erscheint verfassungsrechtlich unbedenklich, weil es sich dabei um sachlich gerechtfertigte Beschränkungen der Erwerbsfreiheit handelt.

OGH 13. 3. 1996, 5 Ob 1020/96 (Zurückweisung ao Revisionsrekurs), EWr I/16/91

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