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Rügepflicht des Unternehmers bei Miete einer Geschäftsräumlichkeit auch für Altverträge?

wobl 1997/19wobl 1997, 96 Heft 3 und 4 v. 20.3.1997

§ 16 Abs 8 MRG idF 3. WÄG, Art II Abschnitt II Z 5 des 3. WÄG, § 5 ABGB: Die Regelung in § 16 Abs 8 MRG idF 3. WÄG, wonach die Unwirksamkeit von Mietzinsvereinbarungen binnen drei Jahren gerichtlich geltend zu machen ist, gilt grundsätzlich nur für die nach Maßgabe des neuen § 16 MRG geschlossenen Neuverträge. Die Frage, ob alte Mietzinsvereinbarungen binnen drei Jahren bzw dreieinhalb Jahren ab Inkrafttreten des 3. WÄG angefochten werden müssen, kann offen bleiben.

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