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Zum (für GrESt und USt einheitlichen) Begriff des Bauherrn

wobl 1997/28wobl 1997, 109 Heft 3 und 4 v. 20.3.1997

§ 2 UStG 1972 (1994), § 4 GrEStG 1987: Der Begriff "Bauherr" ist für die USt und die GrESt grundsätzlich einheitlich auszulegen.

§ 63 VwGG: Keine Bindung an das VwGHErk für den Ersatzbescheid, wenn sich eine Änderung der Sach- (oder allenfalls der) Rechtslage ergibt. Dazu hat die belangte Behörde erforderlichenfalls im zweiten Rechtsgang die notwendigen Sachverhaltsfeststellungen zu treffen.

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