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Wohnungseigentümergemeinschaft als AG einer gerichtlichen Benützungsregelung?

wobl 1997/25wobl 1997, 108 Heft 3 und 4 v. 20.3.1997

§§ 834 f ABGB; § 13c, § 15, § 17 Abs 2, § 26 Abs 2 Z 2 WEG: Eine (gerichtliche) Benützungsregelung setzt auch nach § 15 WEG voraus, daß die betreffenden gemeinsamen Teile und Anlagen der WE-Liegenschaft hiefür verfügbar sind.

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