§ 1 Abs 4 Z 2 MRG (§ 28 Abs 5 EStG 1988): Auslegung der Begriffe "Wohnung" bzw "Wohnhaus" durch die Finanzverwaltung.
FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat VII, 22. 9. 1993, 92/406/07
Gemäß § 1 Abs 4 Z 2 Mietrechtsgesetz (MRG) besteht keine Verrechnungspflicht ua hinsichtlich von Wohnungen in einem Wohnhaus mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen, wobei Wohnräume, die nachträglich durch einen Ausbau des Dachbodens neu geschaffen wurden oder werden, nicht zählen. Mangels Verrechnungspflicht kommt für derartige Wohnungen auch nicht die Bildung eines steuerfreien Betrages nach § 28 Abs 5 EStG 1988 in Betracht. Stehen auf einer Liegenschaft mehrere Gebäude, so sollen nach Ansicht der zivilrechtlichen Rsp alle vermietbaren Teile eines Grundbuchkörpers zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen nach § 1 Abs 4 Z 2 MRG herangezogen werden (vgl Würth in Rummel, § 1 MRG Rz 16b).