§ 18 Abs 2 Z 2 GGG:
Wird im Zuge eines Kündigungsstreits ein Mietvertrag (über das aufgekündigte Bestandobjekt) abgeschlossen, so ist gegebenenfalls eine Ergänzungspauschalgebühr (gemäß TP 1 GGG) zu entrichten.
§ 18 Abs 2 Z 2 GGG:
Wird im Zuge eines Kündigungsstreits ein Mietvertrag (über das aufgekündigte Bestandobjekt) abgeschlossen, so ist gegebenenfalls eine Ergänzungspauschalgebühr (gemäß TP 1 GGG) zu entrichten.